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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele veranstaltet durch Close Up GMBH


1. Geltungsbereich



a.) Alle Gewinnspiele, die Close Up auf seiner Homepage durchführt, richten sich nach diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen.


b.) Mit der Beteiligung an einem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen, sowie die bei jedem Gewinnspiel besonders genannten Bedingungen und Fristen an.


c.) Der Teilnehmer kann diese Bedingungen HIER herunterladen und speichern bzw. ausducken.



2. Teilnahme



a.) Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Close Up oder den Preissponsoren/Kooperationspartnern und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Angehörige.


b.) Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Mehrfacheinträge werden von dem Gewinnspiel Teilnahme ausgeschlossen.


c.) Ausgeschlossen werden Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen. Unter Umständen können in den vorgenannten Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt oder zurückgefordert werden.


d.) Der Rechtsweg oder die Auskehrung der Gewinne in Bargeld ist ausgeschlossen.



3. Beendigung und Änderungen



Close Up  behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründung (z.B. Überlastung, Manipulation oder Fehler in der Hard- oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Ein Ersatzanspruch gegen Close Up entsteht den Teilnehmern – nach Maßgabe dieser Bedingungen – nicht.



4. Haftung



a.) Close Up übernimmt keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Gewinnspiel-Webseite auf den Close Up -Seiten jederzeit verfügbar und durch die Teilnehmer abrufbar bzw. dass sie technisch und inhaltlich fehlerfrei ist.


b.) Close Up haftet nur für Schäden, welche von Close Up oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Dies gilt nicht Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.


c.) Soweit Gewinne von Preissponsoren oder Kooperationspartnern gestiftet werden, haftet Close Up nicht für etwaige Rechts- oder Sachmängel dieser Gewinne.



5. Datenschutz



Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert gegebenenfalls die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder Email- Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von Close Up entsprechend der Datenschutzerklärung behandelt. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Close Up oder seine Kooperationspartner die vorgenannten Daten speichern. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, diese Einwilligung per Widerruf unter der Korrespondenzadresse oder unter closeup@closeup.de aufzuheben und folglich von der Teilnahme zurückzutreten.



6. Einsendung von Materialien



a.) Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Übermittlung von Materialien – sei es durch sog. Uploads oder physische Zusendung - (etwa Datenträger mit Filminhalten oder sonstige Daten), versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte der so übergebene Inhalte ist.


b.) Jeder Teilnehmer räumt Close Up an diesen Materialien die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung ein; einschließlich des Rechts zur Weiterübertragung an Kooperationspartner. Zu den Rechten gehört auch das Bearbeitungsrecht, d.h. die Berechtigung, die Inhalte/Materialien weiter zu bearbeiten.


c.) Jeder Teilnehmer überträgt zudem Close Up das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber Close Up erklärt, dass er das Eigentum nicht übertragen möchte. Eine solche Erklärung muss spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) Close Up unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann Close Up alle übermittelten Materialien vernichten.



7. Gewinnermittlung



a.) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Close Up, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte.


b.) Die oder der Gewinner wird schriftlich (insbesondere per Email oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Außerdem werden der oder die Gewinner namentlich auf der Internetseite bzw. im Newsletter von Close Up veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich einverstanden.


c.) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Gewinn-Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch entfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Benachrichtigung erfolgen kann und zwar aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist Close Up berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln oder den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber Close Up sind ausgeschlossen.


d.) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand oder die ausgelobte Leistung sind nicht zwingend mit dem tatsächlich gewonnenen Gegenstand bzw. der tatsächlich gewonnen Leistung identisch. Abweichungen können im Hinblick auf Details (etwa Modell, Farbe, o.ä.) bestehen. Geschuldet ist ein gleichwertiger Gegenstand bzw. eine gleichwertige Leistung mittlerer Art und Güte. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von Close Up oder des Preissponsors.





8. Sonstiges



a.) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ergebenen Streitigkeiten ist - soweit zulässig - Stuttgart.


b.) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.


c.) Die Teilnahmebedingungen können jederzeit von Close Up geändert werden, ohne dass zwangläufig eine Benachrichtigung an die Teilnehmer erfolgt.



Stand: 01.01.2009



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